Vereinbarung zum Besuch einer einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule
- Formular herunterladen (und per E-Mail an info@kh-sha.de senden)
Merkblatt zur einjährigen Berufsfachschule
Wir freuen uns, dass Sie einen Berufsfachschüler bei sich im Betrieb aufnehmen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren:
Mit der Vereinbarung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule meldet sich der Schüler bei der Berufsfachschule an. In Ausnahmefällen kann die Vereinbarung auch nachgereicht werden.
Während dem Besuch der Berufsfachschule sind die Schüler keine Auszubildenden. Das heißt, sie schließen keinen Ausbildungsvertrag, sondern eine Vereinbarung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule mit dem Schüler. Sie behalten eine Ausfertigung und ein Exemplar bekommt der Schüler. Die Handwerkskammer benötigt keine Ausfertigung.
Es liegt kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Die Krankenversicherung läuft in der Zeit in der Regel über die Eltern.
Der Schüler arbeitet an den Praktikumstagen, die von der Schule vorgegeben sind, im Betrieb mit. Zusätzlich kann in den Ferien ein freiwilliges Praktikum vereinbart werden. Insgesamt darf die Summe der absolvierten Praktikumstage die Zeitspanne von 3 Monate nicht überschreiten.
Während des Betriebstages in der Schulzeit sind die Berufsfachschüler über die Schule versichert. Im freiwilligen Ferienpraktikum nicht!
Die Sommerferien zählen nicht mehr zur Berufsfachschule. Bis zum Ausbildungsbeginn am 1. September hat der Schüler ganz normal Ferien. Oder Sie beginnen den Ausbildungsvertrag ab 1. August.
Aus Gründen der Wertschätzung wird eine monatliche Zuwendung empfohlen. Alternativ kann eine Tagespauschale vereinbart werden. Von einer stundenmäßigen Erstattung wird aufgrund steuerlicher Einschätzungen abgeraten. Höhe der Zuwendung ist freiwillig. Die Handwerkskammer empfiehlt monatliche Pauschale von 200 €. Für manche Innungen wurde eine Vergütungsempfehlung beschlossen, bitte informieren sich über die Geschäftsstelle unter der Tel. Nr.: 0791-97 107 0.
Ab dem 2. Ausbildungsjahr:
Ab dem 2. Lehrjahr wird ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen. Entweder ab 1. August oder klassisch ab 1. September.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsfachschule wird im Ausbildungsvertrag als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.
Senden Sie den Berufsausbildungsvertrag in 4-facherAusfertigung an die Handwerkskammer. Anschließend wird dieser registriert und Sie bekommen drei Exemplare wieder zurück. Davon ist jeweils eins für den Betrieb, Azubi und die Schule bestimmt.

